Bundesverwaltungsgericht verschiebt Verhandlung zur A100 auf 27./28.9.2012

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem BUND für Umwelt und Naturschutz mitgeteilt, dass die mündliche Verhandlung zur A100 auf den 27./28. September 2012 angesetzt wird.
Ursprünglich sollte das Hauptverfahren zur Verlängerung der Berliner Stadtautobahn A100 von Berlin-Neukölln nach Treptow am 22. und 23. August 2012 begonnen werden.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig schreibt zur Klage gegen den Ausbau der A100:
„Mehrere Privatpersonen und Unternehmen, ein anerkannter Naturschutzverein sowie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 3,2 km lange Verlängerung der Autobahn A 100 im Stadtgebiet von Berlin. Die privaten Kläger rügen vor allem Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm und Luftschadstoffe, insbesondere auch in dem an den geplanten Autobahnabschnitt anschließenden Stadtstraßennetz, das den von der Stadtautobahn kommenden Verkehr aufnehmen soll. Der Naturschutzverband rügt umweltzerstörerische Auswirkungen des Vorhabens aufgrund von Überschreitungen der Luft- und Lärmgrenzwerte. Der klagende Bezirk sieht sich als Träger der Bauleitplanung und der örtlichen Verkehrsplanung betroffen.“
BVerwG 9 A 8.11 – 11.11 und 18.11 – 20.11 Quelle: Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Update 10.7.2012
Die Welt: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über A 100
„Mitte Oktober steht fest, ob die Bundesverwaltungsrichter den Weiterbau der Berliner Stadtautobahn A 100 kippen. Dann könnte Regierungschef Wowereit nach dem Flughafen-Desaster das zweite Prestige-Bauprojekt um die Ohren fliegen.“