Strafprozess gegen A100-GegnerInnen erneut vertagt

Der heutige Strafprozess gegen vier A100-GegnerInnen am 26.10.2015 wegen der Räumung der Baumbesetzung in Neukölln endete erneut mit einer Vertagung. Etwa 10-15 solidarische Personen wohnten der Zeugenvernehmung von Arne Huhn (Bauleiter der A100-Verlängerung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) und mehrerer Polizeibeamter bei. Gegen eine Person wurde der Prozess mit Rücksicht auf ein parallel laufendes Verfahren eingestellt.

Die Zeugenvernehmung von Herrn Huhn war durch widersprüchliche Angaben zum durch ihn gestellten Strafantrag geprägt. Dieser ist die juristische Grundlage, die ein Strafverfahren überhaupt erst möglich macht. Es stellte sich heraus, dass Herr Huhn der Polizei vor Ort einen schriftlichen Blankoscheck für die Verfolgung aller sich auf dem Grundstück befindender Personen gegeben hatte und man sich anschließend mündlich darauf verständigte, diesen auf Personen einzugrenzen, die sich trotz Aufforderung nicht entfernten. Insgesamt wurde deutlich, dass Senatsverwaltung und Polizei in diesen Wochen und Monaten bei der Durchsetzung der A100 sehr eng verzahnt waren. Strafprozess gegen A100-GegnerInnen erneut vertagt weiterlesen

Gerichtsprozess: A100-GegnerInnen wehren sich gegen Kriminalisierung

Pressemitteilung: Gerichtsprozess: A100-GegnerInnen wehren sich gegen Kriminalisierung

Verhandlungstermine: Montag, 26. Oktober 2015 und Mittwoch, 11. November 2015,
jeweils um 09:15 Uhr in Saal 862 des Amtsgerichts Tiergarten, Turmstraße 91, 10559 Berlin

Die Strafverfahren wegen der Baumbesetzung in Berlin-Neukölln gegen die Verlängerung der Stadtautobahn A100 gehen in die nächste Runde. Vier A100-GegnerInnen wehren sich an zwei weiteren Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht Tiergarten gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs.

Die Vier sollen das Hausrecht verletzt haben, als am 3. Februar 2014 ein Großaufgebot der Polizei anrückte, um das monatelang besetzte Gelände an der Grenzallee in Neukölln zu räumen und die Bäume auf dem Gelände zu fällen. Die Stadtentwicklungsbehörde hatte – unmittelbar vor der Räumung – das Grundstück durch vorzeitige Besitzeinweisung übernommen. Gerichtsprozess: A100-GegnerInnen wehren sich gegen Kriminalisierung weiterlesen