Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem BUND für Umwelt und Naturschutz mitgeteilt, dass die mündliche Verhandlung zur A100 auf den 27./28. September 2012 angesetzt wird.
Ursprünglich sollte das Hauptverfahren zur Verlängerung der Berliner Stadtautobahn A100 von Berlin-Neukölln nach Treptow am 22. und 23. August 2012 begonnen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig schreibt zur Klage gegen den Ausbau der A100:
„Mehrere  Privatpersonen und Unternehmen, ein anerkannter Naturschutzverein sowie  das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin wenden sich gegen  den Planfeststellungsbeschluss für die 3,2 km lange Verlängerung der  Autobahn A 100 im Stadtgebiet von Berlin. Die privaten Kläger rügen vor  allem Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm und Luftschadstoffe,  insbesondere auch in dem an den geplanten Autobahnabschnitt  anschließenden Stadtstraßennetz, das den von der Stadtautobahn kommenden  Verkehr aufnehmen soll. Der Naturschutzverband rügt  umweltzerstörerische Auswirkungen des Vorhabens aufgrund von  Überschreitungen der Luft- und Lärmgrenzwerte. Der klagende Bezirk sieht  sich als Träger der Bauleitplanung und der örtlichen Verkehrsplanung  betroffen.“
BVerwG 9 A 8.11 – 11.11 und 18.11 – 20.11 Quelle: Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Update 10.7.2012
Die Welt: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über A 100
„Mitte Oktober steht fest, ob die Bundesverwaltungsrichter den Weiterbau der Berliner Stadtautobahn A 100 kippen. Dann könnte Regierungschef Wowereit nach dem Flughafen-Desaster das zweite Prestige-Bauprojekt um die Ohren fliegen.“
