Kostenexplosion am 16. Bauabschnitt der A100 von Neukölln bis Treptower Park!

Seit Aufnahme des 16. Bauabschnitts der Berliner Stadtautobahn A100 in den Bundesverkehrswegeplan im Jahr 2003 sind die veranschlagten Kosten dramatisch gestiegen. Es wurde und wird unsäglich mit Zahlen jongliert, von solider Kostenberechnung keine Spur. Hier unsere Zusammenstellung der Kostenentwicklung:

Mit Aufnahme des 16. Bauabschnitts in den Bundesverkehrswegeplan wurde von 312.6 Mio Euro inklusive Vorplanung etc. ausgegangen. Man beachte die Zahl nach dem Komma. Es wird suggeriert, dass eine fundierte Kostenplanung erfolgte.
Im Sommer 2008 ist bereits von 442,8 Mio Euro die Rede, davon 363,9 Mio Euro Baukosten, 55,5, Mio Euro Grunderwerb und 23,4 Mio Euro für Vorplanung und Bauvorbereitung. Es wird munter an der Stellschraube Vorplanung etc. gedreht, um die Kosten, die das Land Berlin zu tragen hat, zu verniedlichen.

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Planänderung zur A100 – Schaffung eines Präjudiz für den Weiterbau des 17. Bauabschnitts durch Friedrichshain und Lichtenberg?

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im Auftrag des Projektträgers 2015 eine Projektänderung zur Gestaltung des Anschlusses der A100 an die Straße Am Treptower Park beantragt. Dazu gibt es ein laufendes Planfeststellungsverfahren. Dieser Projektenwurf wurde mit der Zielstellung eingereicht, ein Präjudiz (=Vorentscheid) zum Weiterbau des 17. Bauabschnitts zu schaffen. Dagegen wurde mindestens ein bisher abgewiesener Anwohnereinspruch eingelegt, der in diesem Dokument erläutert wird. Vor allen Dingen widerspricht dieser Projektvorschlag der Koalitionsvereinbarung des Berliner Senats, mit diesem Anschluss der A100 an die Straße Am Treptower Park kein Präjudiz für den Weiterbau der A100 über den 16. Bauabschnitt hinaus zu schaffen.

Nach derzeitigem Planungsstand endet der 16. Bauabschnitt der A100 am Autobahnanschluss der Straße Am Treptower Park. Alle Maßnahmen zum Weiterbau sind dem 17. Bauabschnitt zuzuordnen und müssen daher separat planfestgestellt werden. Der ursprüngliche Entwurf für den 16. Bauabschnitt ist als Draufsicht in Abbildung 1.1 dargestellt.

A100: Bild 1.1 Übersichtslageplan der Antragsvariante
Bild 1.1  Übersichtslageplan der Antragsvariante

Dieser Entwurf wurde durch das Bundesverwaltungsgericht durch eine Entscheidung aus dem Jahr 2012 abgelehnt und musste daher geändert werden. Die Begründung dafür war, dass in der Beermannstraße nicht vier Häuser abgerissen werden dürfen, da für die Zufahrt zur Straße Am Treptower Park der Flächenbedarf dieses Entwurfs nicht gegeben ist und von einem Weiterbau der A100 mit entsprechendem Flächenbedarf erst ausgegangen werden kann, wenn dieser entschieden ist. Daraufhin wurde vom Projektträger ein neuer Entwurf eingereicht, der in Abbildung 1.2 dargestellt ist. Durch diese Änderung hat es in 2012 zu dieser Lösung keine weiteren Erörterungen gegeben, weil diese Lösung nach Fertigstellung erneut planfestzustellen war. Planänderung zur A100 – Schaffung eines Präjudiz für den Weiterbau des 17. Bauabschnitts durch Friedrichshain und Lichtenberg? weiterlesen