Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im Auftrag des Projektträgers 2015 eine Projektänderung zur Gestaltung des Anschlusses der A100 an die Straße Am Treptower Park beantragt. Dazu gibt es ein laufendes Planfeststellungsverfahren. Dieser Projektenwurf wurde mit der Zielstellung eingereicht, ein Präjudiz (=Vorentscheid) zum Weiterbau des 17. Bauabschnitts zu schaffen. Dagegen wurde mindestens ein bisher abgewiesener Anwohnereinspruch eingelegt, der in diesem Dokument erläutert wird. Vor allen Dingen widerspricht dieser Projektvorschlag der Koalitionsvereinbarung des Berliner Senats, mit diesem Anschluss der A100 an die Straße Am Treptower Park kein Präjudiz für den Weiterbau der A100 über den 16. Bauabschnitt hinaus zu schaffen.
Nach derzeitigem Planungsstand endet der 16. Bauabschnitt der A100 am Autobahnanschluss der Straße Am Treptower Park. Alle Maßnahmen zum Weiterbau sind dem 17. Bauabschnitt zuzuordnen und müssen daher separat planfestgestellt werden. Der ursprüngliche Entwurf für den 16. Bauabschnitt ist als Draufsicht in Abbildung 1.1 dargestellt.
Bild 1.1 Übersichtslageplan der Antragsvariante
Dieser Entwurf wurde durch das Bundesverwaltungsgericht durch eine Entscheidung aus dem Jahr 2012 abgelehnt und musste daher geändert werden. Die Begründung dafür war, dass in der Beermannstraße nicht vier Häuser abgerissen werden dürfen, da für die Zufahrt zur Straße Am Treptower Park der Flächenbedarf dieses Entwurfs nicht gegeben ist und von einem Weiterbau der A100 mit entsprechendem Flächenbedarf erst ausgegangen werden kann, wenn dieser entschieden ist. Daraufhin wurde vom Projektträger ein neuer Entwurf eingereicht, der in Abbildung 1.2 dargestellt ist. Durch diese Änderung hat es in 2012 zu dieser Lösung keine weiteren Erörterungen gegeben, weil diese Lösung nach Fertigstellung erneut planfestzustellen war. Planänderung zur A100 – Schaffung eines Präjudiz für den Weiterbau des 17. Bauabschnitts durch Friedrichshain und Lichtenberg? weiterlesen