Würde der Staat die rund 8.000 direkt betroffenen Anwohner des 17. A100-Bauabschnitts ähnlich entschädigen wie zuletzt beim Abriss der A100-Ringbahnbrücke am Dreieck Funkturm, könnten Kosten von bis zu 2,4 Milliarden Euro entstehen – mehr als doppelt so viel wie die aktuell veranschlagten Baukosten.
Im April 2025 erhielten Anwohner der Dernburgstraße 27–57 in Berlin eine Entschädigung von 100 Euro pro Nacht und Person für besonders laute nächtliche Abrissarbeiten im Zusammenhang mit dem Rückbau einer Brücke der A100. Die Maßnahme war auf eine Woche begrenzt, doch sie zeigt: Der Staat erkennt die Belastung durch Lärm in bestimmten Fällen explizit an.
Anzahl der Arbeitstage pro Jahr: 250
Gesamtdauer: 12 Jahre
Gesamtanzahl der Arbeitstage: 3.000
Berechnung: 3.000 Tage × 100 € × 8.000 Personen = 2,4 Milliarden Euro
Anzahl der belastenden Arbeitstage: 3.000 × 20 % = 600
Berechnung: 600 Tage × 100 € × 8.000 Personen = 480 Millionen Euro
Für den 16. und 17. Bauabschnitt der A100 lag das NKV laut IHK Berlin bei 3,6 (Quelle: IHK Berlin – Stadtautobahn A 100 weiterbauen). Ein Wert über 1,0 signalisiert wirtschaftliche Tragfähigkeit. Sollten jedoch Entschädigungszahlungen in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro oder mehr verpflichtend werden, würden sich die Gesamtkosten deutlich erhöhen – und das NKV entsprechend verschlechtern. Das Projekt könnte dadurch wirtschaftlich fragwürdig werden.
Die Auswirkungen auf die betroffenen Menschen sind real – unabhängig davon, ob es sich um Abriss- oder Bauarbeiten handelt.
Eine gerechte und transparente Regelung zur Entschädigung wäre daher ein wichtiges Signal. Gleichzeitig wirft sie Fragen zur Finanzierung und Wirtschaftlichkeit des gesamten Vorhabens auf.