SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben sich im Sondierungspapier zur Berliner Regierungsbildung darauf verständigt, den Weiterbau der A100 abzulehnen. Um zu verhindern, dass die Autobahn GmbH des Bundes das Vorhaben im Schatten der Landespolitik stur weitertreibt, braucht der kommende Koalitionsvertrag jedoch mehr als nur eine vage Absichtserklärung. Das Aktionsbündnis A100 stoppen legt den Verhandlungsteams fünf konkrete Formulierungen vor, die den politischen Handlungsspielraum des Landes maximal ausschöpfen und den Weiterbau der Autobahn auf Landes- und Bezirksebene wirksam blockieren.
Sowohl SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnen den 17. Bauabschnitt der A100 vom Treptower Park bis zur Storkower Straße ab. In Kürze starten die detaillierten Koalitionsverhandlungen für die neue Landesregierung.
Damit aus der Absichtserklärung ein wirksamer Baustopp wird, muss das Land Berlin seine eigenen rechtlichen, planungsrechtlichen und verkehrlichen Handlungsspielräume konsequent ausschöpfen. Dafür schlagen wir folgende fünf Punkte für den Koalitionsvertrag 2026–2031 vor:
1. Einstellung der Bundesplanung & Bundesratsinitiative
- Was gefordert wird: Der Berliner Senat fordert vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) den sofortigen Planungsstopp und leitet Schritte zur rechtlichen Streichung ein. Freiwerdende Mittel sind vorrangig in die Sanierung bestehender Verkehrsinfrastruktur zu investieren.
- Erläuterung: Die A100 ist im gesetzlichen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten (Projekt Nr. 427, Kategorie Laufend und fest disponiert). Baut Berlin keinen aktiven politischen Druck auf, treibt die Autobahn GmbH die Vorplanung weiter voran. Ein Verhandlungsauftrag des Senats und eine Bundesratsinitiative sind unumgänglich, um das Projekt aus der Bundesplanung zu entfernen.
Textvorschlag für den Koalitionsvertrag:
„Die Koalition lehnt den Bau des 17. Bauabschnitts der A100 (Treptower Park bis Storkower Straße) verbindlich ab. Der Senat nimmt unverzüglich Verhandlungen mit dem Bund auf mit dem Ziel, die Planungen durch die Autobahn GmbH einzustellen, auf ein Planfeststellungsverfahren zu verzichten und das Vorhaben aus dem Bedarfsplan des Fernstraßenausbaugesetzes zu streichen. Die Koalition setzt sich dafür ein, freiwerdende Mittel vorrangig in die Sanierung bestehender Verkehrsinfrastruktur zu investieren. Im ersten Jahr der Legislaturperiode bringt Berlin eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Gesetzesänderung ein.“
2. Flächennutzungsplan & Verweigerung von Landesflächen
- Was gefordert wird: Streichung der Autobahntrasse aus dem Berliner Flächennutzungsplan (FNP) und die absolute Verweigerung von Landeseigentum sowie jeglicher freiwilliger finanzieller Landesmittel.
- Erläuterung: Ein zentraler praktischer Hebel des Landes Berlin: Für Baufelder, Zufahrten und Baugrunduntersuchungen benötigt die Autobahn GmbH zwingend landeseigene und bezirkliche Grundstücke sowie Straßennutzungen. Verweigert Berlin Grundstücksverkäufe, Pachten und Sondernutzungserlaubnisse, erzwingt dies aufwendige Enteignungsverfahren gegen das eigene Bundesland und erzeugt erhebliche Zeit- und Planungshürden.
Textvorschlag für den Koalitionsvertrag:
„Das Land Berlin leitet umgehend ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans ein, um die A100-Trasse zu streichen und gemeinwohlorientierte Nutzungen abzusichern. Dem Bund sowie seinen Betreibergesellschaften werden keinerlei landeseigene oder bezirkliche Grundstücke, Straßenteile oder Nutzungsrechte zur Verfügung gestellt. Sondernutzungserlaubnisse für bauvorbereitende Maßnahmen werden konsequent versagt. Das Land wird das Vorhaben auch nicht freiwillig finanziell unterstützen.“
3. Kommunale Planungsabwehr & Schutz von Gewerbe, Wohnen und Kultur
- Was gefordert wird: Unterstützung der betroffenen Bezirke (Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick, Lichtenberg) bei der städtebaulichen Aufwertung und Sicherung des Trassenraums für die A100.
- Erläuterung: Entlang der geplanten Trasse liegen schutzwürdige Wohngebiete, Gewerbehöfe, Kulturorte und grüne Freiräume. Durch den gezielten Einsatz städtebaulicher Instrumente – wie Bebauungspläne und Milieuschutzgebietssatzungen – bauen die Bezirke Schutzmauern auf, die der Bundesplanung im Wege stehen und den Weiterbau massiv erschweren und verkomplizieren.
Textvorschlag für den Koalitionsvertrag:
„Der Senat unterstützt die betroffenen Bezirke vollumfänglich bei der Ausschöpfung aller kommunalen Planungsinstrumente (u. a. Bebauungspläne, Veränderungssperren, Milieuschutz), um Kulturorte, Gewerbehöfe, bezahlbaren Wohnraum und Grünflächen entlang der Trasse vor Autobahnplanungen zu schützen und alternative städtebauliche Entwicklungsperspektiven ohne Weiterbau der Autobahn umzusetzen.“
4. Rechtsschutz, Kostentransparenz & Datenoffenlegung
- Was gefordert wird: Auskunftsklagen gegen den Bund zur Offenlegung der echten Baukosten, unabhängige Untersuchungen unter Einbezug der echten Verkehrsdaten seit Eröffnung des 16. Bauabschnitts, halbjährliche Berichtspflicht an das Abgeordnetenhaus sowie Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel gegen einen Planfeststellungsbeschluss.
- Erläuterung: Der 16. Bauabschnitt gehört zu den teuersten Straßenprojekten Deutschlands. Wenn Berlin die Offenlegung der realen Baukosten und Nutzen-Kosten-Rechnungen des Bundes durchsetzt, lässt sich das Projekt wissenschaftlich entzaubern. Fällt der Nutzen-Kosten-Quotient durch die Baupreisexplosion unter die kritische Schwelle von 1,0, verliert der 17. Bauabschnitt der A100 seine Legitimation im Bundesverkehrswegeplan.
Textvorschlag für den Koalitionsvertrag:
„Der Senat fordert vom Bund die vollständige Offenlegung aller Kosten-Nutzen-Berechnungen und Realszenarien der A100 und setzt diesen Anspruch gegebenenfalls gerichtlich durch. Zudem veranlasst der Senat aktuelle und unabhängige Untersuchungen zu den tatsächlichen und prognostizierten verkehrlichen Auswirkungen, Bau- und Folgekosten sowie Umwelt- und Klimafolgen unter Einbeziehung der seit Eröffnung des 16. Bauabschnitts gewonnenen Verkehrsdaten, der Nullvariante sowie Alternativen zum Weiterbau. Der Senat berichtet dem Abgeordnetenhaus halbjährlich über seine Aktivitäten zur Beendigung des 17. Bauabschnitts und macht alle rechtlich veröffentlichungsfähigen Informationen zu Planung, Trassenvarianten, Gutachten und Abstimmungen mit dem Bund der Öffentlichkeit zugänglich. Das Land Berlin unterstützt Klageverfahren der Bezirke und wird im Falle der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens alle rechtlichen Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpfen.“
5. Qualifizierter Dauerabschluss des 16. Bauabschnitts der A100 („Netzbremser“)
- Was gefordert wird: Umgestaltung des Autobahnendes am Treptower Park / Elsenstraße zur wirksamen Verkehrsberuhigung der angrenzenden Kieze mit verbindlichem Fertigstellungstermin des Verkehrskonzepts bis Ende 2027.
- Erläuterung: Solange der Verkehr ungehindert am Treptower Park ins Wohngebiet rollt und Verkehrschaos erzeugt, nutzt der Bund genau diese Belastung als Vorwand für den Weiterbau. Drosselt Berlin die Abfahrten gezielt – etwa durch Pförtnerampeln, Spurreduzierung, fußgängerfreundliche Ampelschaltungen sowie Vorrang für Bus und Radverkehr, schützt das nicht nur die angrenzenden Kieze vor der Blechlawine. Es hebelt auch die Modellrechnungen des Bundes aus, die eine „zwingende Verlängerung“ zur Storkower Straße behaupten.
Textvorschlag für den Koalitionsvertrag:
„Der 16. Bauabschnitt wird als dauerhaftes Ende der A100 verkehrlich und städtebaulich qualifiziert. Bis Ende 2027 legt der Senat ein Gesamtkonzept für den Bereich Am Treptower Park / Elsenstraße / Elsenbrücke vor. Zur Entlastung der Wohngebiete priorisiert Berlin kapazitätsbegrenzende Maßnahmen der Verkehrssteuerung (Pförtnerung), den Vorrang für den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) sowie Kiezschutzmaßnahmen.“
Hintergrundinformationen: Warum die Weichen JETZT gestellt werden müssen
- Die Bedarfsplan-Falle: Der 17. Bauabschnitt ist im gesetzlichen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen verankert (Projektnr. 427, Kategorie Laufend und fest disponiert). Sofern das Land Berlin nicht aktiv dagegenhält, läuft die Planungsmaschinerie der Bundesbehörden im Hintergrund ungebremst weiter.
- 2027 als kritische Jahresmarke: Die Autobahn GmbH plant für 2027 die formalen Schritte zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. Läuft dieses Verfahren erst einmal, verengt sich der politische Handlungsspielraum des Landes drastisch. Berlin muss seine Blockade- und Steuerungsinstrumente vor diesem Zeitpunkt lückenlos im Koalitionsvertrag festlegen und umsetzen.
- Verkehrliche Realität seit der Eröffnung des 16. Bauabschnitts: Seit der Freigabe zeigt sich am Treptower Park das vorhergesagte Chaos im Wohnumfeld. Ein Weiterbau löst dieses Nadelöhr nicht, sondern verlagert die Blechlawine nur ein Stück weiter nach Friedrichshain und Lichtenberg. Berlin muss das Ende der Autobahn am Treptower Park jetzt eigenständig verkehrlich steuern und den 17. Bauabschnitt der A100 stoppen.
- Verbindliche Kontrolle statt Verwaltungsstillstand: Ein einmaliges Nein im Koalitionsvertrag reicht nicht aus, um bürokratischen Automatismus zu stoppen. Eine regelmäßige, halbjährliche Berichtspflicht des Senats an das Abgeordnetenhaus stellt sicher, dass die Umsetzung des Baustopps über die gesamte Fünf-Jahres-Legislaturperiode hinweg parlamentarisch nachgehalten wird und Informationen transparent zugänglich bleiben.











