SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben sich im Sondierungspapier zur Berliner Regierungsbildung grundsätzlich darauf geeinigt, den Weiterbau der A100 abzulehnen. Um zu verhindern, dass die Autobahn GmbH des Bundes das Vorhaben im Schatten der Landespolitik stur weitertreibt, braucht der kommende Koalitionsvertrag jedoch mehr als nur ein Lippenbekenntnis. Das Aktionsbündnis A100 stoppen legt den Verhandlungsteams fünf konkrete, juristisch fundierte Textbausteine vor, die den Baustopp auf Landes-, Bezirks- und Bundesebene unumkehrbar machen.
Sowohl SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnen den 17. Bauabschnitt der A100 vom Treptower Park bis zur Storkower Straße ab. In Kürze starten die detaillierten Koalitionsverhandlungen für die neue Landesregierung.
Damit aus der Absichtserklärung ein wirksamer Baustopp wird, muss das Land Berlin seine eigenen rechtlichen, planungsrechtlichen und verkehrlichen Handlungsspielräume konsequent ausschöpfen. Folgende fünf Punkte gehören zwingend in den Koalitionsvertrag 2026–2031:
1. Einstellung der Bundesplanung & Bundesratsinitiative
- Was gefordert wird: Der Berliner Senat fordert vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den sofortigen Planungsstopp und leitet Schritte zur rechtlichen Streichung ein.
- Erläuterung: Die A100 ist ein Bundesprojekt (Bedarfsplan-Nr. 427). Baut Berlin keinen aktiven Druck auf, treibt die Autobahn GmbH die Vorplanung im Hintergrund weiter voran. Ein offizieller Verhandlungsauftrag sowie eine Bundesratsinitiative sind unumgänglich, um das Projekt von der Bundesliste zu streichen.
Textvorschlag für den Koalitionsvertrag:
„Die Koalition lehnt den Bau des 17. Bauabschnitts der A100 (Treptower Park bis Storkower Straße) verbindlich ab. Der Senat nimmt unverzüglich Verhandlungen mit dem Bund auf mit dem Ziel, die Planungen durch die Autobahn GmbH einzustellen, auf ein Planfeststellungsverfahren zu verzichten und das Vorhaben aus dem Bedarfsplan des Fernstraßenausbaugesetzes zu streichen. Im ersten Jahr der Legislaturperiode bringt Berlin eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Gesetzesänderung ein.“
2. Flächennutzungsplan & Verweigerung von Landesflächen
- Was gefordert wird: Streichung der Autobahntrasse aus dem Berliner Flächennutzungsplan (FNP) und die absolute Verweigerung von Landeseigentum.
- Erläuterung: Das ist der wirksamste Hebel des Landes Berlin: Für Baufelder, Zufahrten und Baugrunduntersuchungen benötigt der Bund landeseigene und bezirkliche Grundstücke. Verweigert Berlin den Verkauf, die Verpachtung sowie Sondernutzungserlaubnisse, muss der Bund zeit- und kostenintensive Enteignungsverfahren gegen das eigene Bundesland führen.
Textvorschlag für den Koalitionsvertrag:
„Das Land Berlin leitet umgehend ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans ein, um die A100-Trasse zu streichen und gemeinwohlorientierte Nutzungen abzusichern. Dem Bund sowie seinen Betreibergesellschaften werden keinerlei landeseigene oder bezirkliche Grundstücke, Straßenteile oder Nutzungsrechte zur Verfügung gestellt. Sondernutzungserlaubnisse für bauvorbereitende Maßnahmen werden konsequent versagt.“
3. Kommunale Planungsabwehr & Schutz von Gewerbe, Wohnen und Kultur
- Was gefordert wird: Unterstützung der betroffenen Bezirke (Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick, Lichtenberg) bei der baurechtlichen Absicherung der Trasse.
- Erläuterung: Entlang der geplanten Trasse liegen schutzwürdige Wohngebiete, Gewerbehöfe, Soziokultur und grüne Freiräume. Durch den gezielten Einsatz kommunaler Bauleitplanung (wie Bebauungsplänen mit Aufstellungssperren und Milieuschutz) bauen die Bezirke rechtliche Hürden auf, die eine Trassenführung für den Bund extrem verkomplizieren.
Textvorschlag für den Koalitionsvertrag:
„Der Senat unterstützt die betroffenen Bezirke vollumfänglich bei der Ausschöpfung aller kommunalen Planungsinstrumente (u. a. Bebauungspläne, Veränderungssperren, Milieuschutz), um Kulturorte, Gewerbehöfe, bezahlbaren Wohnraum und Grünflächen entlang der Trasse vor Autobahnplanungen zu schützen und alternative städtebauliche Entwicklungsperspektiven umzusetzen.“
4. Rechtsschutz, Kostentransparenz & Datenoffenlegung
- Was gefordert wird: Auskunftsklagen gegen den Bund zur Offenlegung der echten Baukosten sowie Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel gegen einen Planfeststellungsbeschluss.
- Erläuterung: Der 16. Bauabschnitt gehört zu den teuersten Straßenprojekten Deutschlands. Wenn Berlin die Offenlegung der echten Nutzen-Kosten-Rechnungen des Bundes durchsetzt und die Baupreisexplosion offenlegt, droht der Nutzen-Kosten-Quotient des 17. BA unter die gesetzliche Schwelle von 1,0 zu fallen – das Projekt verlöre damit seine rechtliche Grundlage im vordringlichen Bedarf.
Textvorschlag für den Koalitionsvertrag:
„Der Senat fordert vom Bund die vollständige Offenlegung aller Kosten-Nutzen-Berechnungen und Realszenarien der A100 und setzt diesen Anspruch gegebenenfalls gerichtlich durch. Das Land Berlin unterstützt Klageverfahren der Bezirke und wird im Falle der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens alle rechtlichen Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpfen.“
5. Qualifizierter Dauerabschluss des 16. BA („Netzbremser“)
- Was gefordert wird: Umgestaltung des Autobahnendes am Treptower Park / Elsenstraße zur wirksamen Verkehrsberuhigung der angrenzenden Kieze.
- Erläuterung: Solange der Verkehr ungehindert am Treptower Park ins nachgeordnete Netz fließt, argumentiert der Bund mit „Verkehrschaos“, um die Notwendigkeit der Verlängerung bis zur Storkower Straße zu begründen. Drosselt Berlin die Kapazitäten an den Abfahrten (Pförtnerampeln, Spurreduzierung, Vorrang für Bus-, Fahrrad- und Fußverkehr), bricht die Verkehrsprognose des Bundes in sich zusammen und die Anwohner werden geschützt.
Textvorschlag für den Koalitionsvertrag:
„Der 16. Bauabschnitt wird als dauerhaftes Ende der A100 verkehrlich und städtebaulich qualifiziert. Bis 2027 legt der Senat ein Gesamtkonzept für den Bereich Treptower Park / Elsenstraße vor. Zur Entlastung der Wohngebiete priorisiert Berlin kapazitätsbegrenzende Maßnahmen der Verkehrssteuerung (Pförtnerung), den Vorrang für den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) sowie Kiezschutzmaßnahmen.“
Hintergrundinformationen: Warum die Weichen JETZT gestellt werden müssen
- Die Bedarfsplan-Falle: Der 17. Bauabschnitt ist im Fernstraßenausbaugesetz als Vordringlicher Bedarf (Nr. 427) eingestuft. Sofern das Land Berlin nicht aktiv dagegenhält, läuft die Maschinerie der Bundesplanung im Hintergrund weiter.
- 2027 als kritische Jahresmarke: Die Autobahn GmbH plant für 2027 die Einleitung des formalen Planfeststellungsverfahrens. Liegt bis dahin ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor, erlangt der Bund das Baurecht. Berlin muss seine Blockade- und Steuerungsinstrumente vor diesem Zeitpunkt lückenlos im Koalitionsvertrag festlegen und umsetzen.
- Verkehrliche Realität seit der Eröffnung des 16. Bauabschnitts: Die Erfahrungen seit August 2025 zeigen deutlich, dass die Autobahnabfahrt am Treptower Park das nachgeordnete Straßennetz extrem belastet. Die Lösung liegt nicht im Weiterbau einer Autobahn-Schneise durch Friedrichshain und Lichtenberg, sondern in einer konsequenten, stadtverträglichen Verkehrssteuerung am bestehenden Autobahnende.
