Bündnis Verkehrsinitiativen – Moratorium für den Neubau und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen – jetzt!

Für den Klimaschutz fordern wir

1. die sofortige Aussetzung des Neu- und Ausbaus von Autobahnen und Bundesstraßen

2. eine an den Anforderungen des Klimaschutzes orientierte mit Bürgerbeteiligung umgesetzte grundlegende Überprüfung der Bedarfspläne des Bundesverkehrswegeplans 2030

Klimaschutz erfordert eine Verkehrswende mit einer Vermeidung von nicht notwendigem motorisierten Verkehr, einer Verlagerung von Verkehr von Straßen auf die Schiene und einer Verminderung des motorisierten Individualverkehrs zugunsten des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs.

Zwingend ist es deshalb, jetzt das Klima belastende und der Verkehrswende entgegen stehende Neu- und Ausbauten von Autobahnen und Bundesstraßen, zu stoppen.
Es dürfen jetzt keine ungeheuer teuren, flächenfressende und umwelt- und klimabelastende Straßen gebaut werden, die den nachfolgenden Generationen im wahrsten Sinne des Wortes in Beton gegossene Hindernisse für die Gestaltung ihrer Zukunft in den Weg stellen.

Der BVWP 2030 wurde 2016 ohne reale Bürgerbeteiligung und ungeachtet der Hinweise u. a. des Bundesrechnungshofs auf seine Schwächen von der Bundesregierung erstellt. Die daraus resultierenden Bedarfspläne hat der 18. Deutsche Bundestag Ende 2016 wider die Kritik von Umweltverbänden und an einer Verkehrswende orientierten Initiativen und Organisationen als Gesetz beschlossen. 2019 hat der 19. Deutsche Bundestag die Klimagesetze mit Ansätzen einer Verkehrswende verabschiedet.
Den Verfassungsbeschwerden dagegen hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 24. März 2021 weitgehend stattgegeben. Bis zum 31.12.2022 müssen die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für dieses Jahrzehnt erhöht werden, damit den nachfolgenden Generationen noch Gestaltungsspielraum für ihre Lebenswelt verbleibt.

Der 20. Deutsche Bundestag muss die Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans, die die jetzige Bundesregierung entgegen dem gesetzlichen Auftrag von 2021 auf 2023 verschoben hat, in einem Gesetz zu den Bedarfsplänen für die Straßen, die Schiene und die Wasserwege umsetzen.
Kriterien der Bedarfsplanüberprüfung müssen sein:

  • Berücksichtigung von Klimawandel und Natur- und Artenschutz

  • Verkehrsverlagerung von der Straße auf Schiene und Wasserwege

  • Realistische Schätzung von Nutzen und Kosten

  • Neubewertung der Einzelprojekte statt einer bloßen Gesamtbeurteilung des BVWPs

  • Reale Bürgerbeteiligung sowie Einbeziehung der Umwelt- und Verkehrsinitiativen und –verbände bei der Überprüfung

Das Moratorium für den Neu- und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen muss Teil eines Sofortprogramms sein, mit dem der 19. Bundestag noch vor den Bundestagswahlen auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz antwortet.

Die Entscheidung zum Moratorium ist zugleich ein zentraler Test dafür, wie ernst es den Parteien mit ihren Bekenntnissen zum Klimaschutz in den Wahlprogrammen wirklich ist.


Hintergrund und Erläuterungen Bündnis Verkehrsinitiativen – Moratorium für den Neubau und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen – jetzt! weiterlesen