Antrag „Autobahnprivatisierung verhindern“ im Berliner Abgeordnetenhaus am 18.5.2017

Die Fraktion der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus haben einen Antrag „Autobahnprivatisierung verhindern“ (Drucksache 18/0331) gestellt. Darin wird der Berliner Senat aufgefordert, in geeigneter Weise tätig zu werden, um eine Privatisierung von Autobahnen und Bundesfernstraßen wirksam auszuschließen.

Dieser Antrag wird Donnerstag, den 18.5.2017 als Punkt 23 behandelt werden. Nach aller Erfahrung ist der Punkt dann ca. 17.30 Uhr dran. Es werden reden: Für die SPD MdA Daniel Buchholz, für die Grünen Stefan Gelbhaar,  für die Linken Harald Wolf

Anmeldungen für die Besuchertribüne über die Besucheranmeldung des Berliner Abgeordnetenhauses telefonisch: (030) 2325-0, verbinden lassen. Ausweis mitbringen.

Der Antrag im Wortlaut:
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, in geeigneter Weise tätig zu werden, um eine Privatisierung von
Autobahnen und Bundesfernstraßen wirksam auszuschließen.
Insbesondere soll der Senat sich dafür einsetzen, dass

  1. der Betrieb und Neubau von Autobahnen nicht privatisiert wird.
  2. die  zu  gründende  Infrastrukturgesellschaft  in  der  Rechtsform  einer  Gesellschaft  öffentlichen Rechts gegründet wird, diese zumindest aber verfassungsrechtlich ermöglicht  und  eine  Umwandlung  der  geplanten  GmbH  in  eine  Aktiengesellschaft  im
    Grundgesetz ausgeschlossen wird.
  3. neben  einer  eigentumsrechtlichen  Privatisierung  grundgesetzlich  auch  die  Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Autobahnen auf die Infrastrukturgesellschaft Verkehr sowie Nießbrauchmodelle rechtssicher ausgeschlossen werden.
  4. eine Privatisierung von eventuellen Tochtergesellschaften sowie in Form von eigenkapitalähnlichen Anlageformen ebenfalls sicher im Grundgesetz ausgeschlossen wird
  5. im  Grundgesetz  eine  Haftung  für  von  der  Infrastrukturgesellschaft  aufgenommene Schulden zu verankern.
  6. Planfeststellungs-  und  Plangenehmigungsverfahren  auch  weiterhin  in  Zuständigkeit der Länder wahrgenommen werden können.
  7. Autobahnen nicht gegen den Willen des betroffenen Bundeslandes gebaut werden.

Zum Antrag „Autobahnprivatisierung verhindern“ (Drucksache 18/0331) mit Begründung

Seit drei Tagen werden den Bundestagsabgeordneten Massen von Protestunterschriften übergeben und es wird erfolgreich am Reichstag und Brandenburger Tor demonstriert gegen die geplanten Grundgesetzänderung, die ÖPP-Privatisierungen an Autobahnen, aber auch Schulen ermöglichen sollen. Die Lasten der Privatisierungen sollen die Bürgerinnen und Bürger tragen. Die Gewinne hat die Kapitalseite. Die Absetzung der geplanten Abstimmung am 19.5.17 im Bundestag (Kopplungsgeschäft Geld für Länder gegen Autobahnprivatisierung)  ist ein erster Erfolg.

Dazu der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs (SPD):
„Die Bundesländer haben doch im Oktober 2016 im Bundesrat mit 16 zu : 0 zugestimmt: ca 8 Mrd. € mehr Geld pro Jahr für die Länder vom Bund (also von unserem Steuergeld) gegen Abgabe der Kompetenzen und Gründung der Bundesfernstraßengesellschaft in privater Rechtsform- wir wollten diese Grundgesetzänderung nicht. Es waren die Länder!“
Hier schiebt also einer dem anderen den Schwarzen Peter zu, am Ende will es keiner gewesen sein!!!
Wir müssen uns also dafür interessieren, wie die Koalition in Berlin aus Linken, Grünen und SPD  am 18.5.2017 ihren Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Autobahnprivatisierung verhindern“ (Drucksache 18/0331) begründet.

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