Strafverfahren! Senatsverwaltung: A100-GegnerInnen sind Kriminelle.

Prozesse Berlin
Anfang Februar rückte eine Großaufgebot der Polizei an, um die Baumbesetzung gegen die A100 zu räumen. Über ein Jahr lang war die Protestpappel ein Ort des Austausch und des Widerstands gewesen, der die öffentliche Debatte über die fatalen Folgen der Autobahnverlängerung am Laufen hielt. Nun rückten mehrere Hundertschaften, die Hundestaffel und diverse Spezialeinheiten an, um dem ein Ende zu machen. Nachdem so mit polizeilichen Zwangsmitteln die Trasse des umstrittenen Großprojekts geräumt wurde, drohen nun mehreren Personen Strafverfahren. Treibende Kraft dahinter ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Fünf Personen haben Strafbefehle wegen Hausfriedensbruch zu je 30 Tagessätzen erhalten. Alle haben Einspruch dagegen eingelegt, um sich politisch und juristisch gegen den Vorwurf zu verteidigen. Nun dürfte es in der nächsten Zeit zur Verhandlung am Amtsgericht Tiergarten kommen.

Hausfriedensbruch ist ein sogenanntes reines Antragsdelikt (§ 123 II StGB). Das heißt, die Justiz wird nur dann tätig, wenn der Geschädigte Strafantrag stellt. Der Strafantrag kann jederzeit wieder zurückgenommen werden. Dann wird das Verfahren automatisch eingestellt.
In diesem Fall hat ein Beamter der Senator Müller unterstellten Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Abteilung X – Tiefbau) Strafantrag gestellt. Aus der Tatsache, dass vorher die Polizei zur Räumung des Grundstücks gerufen wurde, folgt keine Pflicht, einen Strafantrag zu stellen. Es ist eine bewusste Entscheidung der Politik, A100-GegnerInnen vor Gericht zu zerren!

Kleingarten-Anlage hinter der Beermannstraße in Berlin-Treptow, die für die verlängerung der Stadtautobahn A100 geopfert werden sollDer Zeitpunkt zu dem das passiert, ist bemerkenswert. In der Beermannstraße 20 und 22 sollen nach dem Willen des Senats fünf Wohnhäuser für die Profite der Bauindustrie und für drei Kilometer Autobahn vernichtet werden. Es wird immer noch versucht, die MieterInnen ohne Entschädigungen aus ihren Wohnungen zu werfen. Das da in einer Stadt wie Berlin, wo die sozialen Gegensätze wachsen und bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird, mit Widerstand zu rechnen ist, liegt auf der Hand. Das bei der Senatsverwaltung Widerstand unerwünscht ist, ist genauso klar. Sind die Strafanträge ein Versuch, engagierte Menschen einzuschüchtern?

Politisch motivierte Einschüchterungskampagnen scheitern, wenn sie politisch beantwortet werden. Gerade jetzt bleibt Protest und Widerstand gegen das Milliardengrab A100 richtig und notwendig. Und es kommt auf Solidarität an, etwa durch Nachfragen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung oder den Besuch des anstehenden Strafprozesses. Der Prozesstermin wird hier veröffentlicht werden, bitte achtet auf Ankündigungen.

Strafantrag zurücknehmen!

Beermannstraße erhalten!

A100 stoppen!

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