Strafprozess gegen A100-GegnerInnen erneut vertagt

Der heutige Strafprozess gegen vier A100-GegnerInnen am 26.10.2015 wegen der Räumung der Baumbesetzung in Neukölln endete erneut mit einer Vertagung. Etwa 10-15 solidarische Personen wohnten der Zeugenvernehmung von Arne Huhn (Bauleiter der A100-Verlängerung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) und mehrerer Polizeibeamter bei. Gegen eine Person wurde der Prozess mit Rücksicht auf ein parallel laufendes Verfahren eingestellt.

Die Zeugenvernehmung von Herrn Huhn war durch widersprüchliche Angaben zum durch ihn gestellten Strafantrag geprägt. Dieser ist die juristische Grundlage, die ein Strafverfahren überhaupt erst möglich macht. Es stellte sich heraus, dass Herr Huhn der Polizei vor Ort einen schriftlichen Blankoscheck für die Verfolgung aller sich auf dem Grundstück befindender Personen gegeben hatte und man sich anschließend mündlich darauf verständigte, diesen auf Personen einzugrenzen, die sich trotz Aufforderung nicht entfernten. Insgesamt wurde deutlich, dass Senatsverwaltung und Polizei in diesen Wochen und Monaten bei der Durchsetzung der A100 sehr eng verzahnt waren. Strafprozess gegen A100-GegnerInnen erneut vertagt weiterlesen

Prozess gegen 4 A100-GegnerInnen vertagt

U-Schu statt Sta-SchuDer heutige Gerichtsprozess gegen 4 A100-GegnerInnen wurde nach einer guten Stunde vertagt. Fortsetzungstermine sind der 26.10. und 11.11. Dann – beinahe zwei Jahre nach der Räumung der Baumbesetzung – sollen auch Zeugen gehört werden. Die Angeklagten haben die Zeugenvernehmung des damaligen Senators für Stadtentwicklung und heutigen Bürgermeisters Michael Müller beantragt. Er soll zu dem von seiner Behörde gestellten Strafantrag Stellung nehmen.

Etwa 30 Personen, darunter mehrere Pressevertreter und 2 Mitglieder des Abgeordnetenhauses, verfolgten den Prozess. In politischen Statements stellten mehrere der Angeklagten die Gründe für den Widerstand gegen die A100 dar. Sie charakterisierten den Ausbau der Stadtautobahn als ein Investitionsprogramm für Baufirmen und Automobilindustrie. Prozess gegen 4 A100-GegnerInnen vertagt weiterlesen

A100-GegnerInnen am 1.6.2015 in Berlin vor Gericht

Prozess-Termin: Montag, den 1. Juni 2015, 9:15 Uhr, Amtsgericht Tiergarten (Altbau), Turmstraße 91, 10559 Berlin, Saal 862
+ + + Gemeinsame Pressemitteilung vom Aktionsbündnis A100 stoppen! und ROBIN WOOD + + +

Protest im Baumwipfel gegen die A100 (Foto: Ruben Neugebauer)
Protest im Baumwipfel gegen die Autobahn A100 (Foto: Ruben Neugebauer)

Am kommenden Montag (1.6.2015) wehren sich vier A100-GegnerInnen vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs. Die Vier hatten sich an der Besetzung gegen die Verlängerung der Stadtautobahn A-100 an der Grenzallee in Neukölln beteiligt. Als mit einem Großaufgebot der Polizei am 3. Februar 2014 die Fläche geräumt wurde, sollen sie vor Ort gewesen sein – mehrere von ihnen auch in den Baumkronen.

Hausfriedensbruch ist ein sogenanntes reines Antragsdelikt. Die Strafverfolgung ist in diesem Fall nur möglich, weil die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einen Strafantrag gestellt hat und ihn bis heute aufrechterhält. Seine Rücknahme würde automatisch dazu führen, dass das Verfahren eingestellt wird. Genau das haben die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, Harald Moritz und Dirk Behrendt (beide Grüne), in einem Schreiben vom 18. September 2014 gefordert. Der damalige Senator für Stadtentwicklung und heutige Bürgermeister Michael Müller (SPD) hat daraufhin in seinem Antwortschreiben vom 27. Oktober 2014 das Festhalten an der Strafverfolgung bekräftigt. Das stößt bei ROBIN WOOD und dem Aktionsbündnis A100 stoppen! auf heftige Kritik, sie fordern ebenfalls die Rücknahme des Strafantrags. A100-GegnerInnen am 1.6.2015 in Berlin vor Gericht weiterlesen

Weitere Unterstützung für kriminalisierte A100-GegnerInnen

Die Baumbesetzung gegen den Ausbau der A100 dauert anDie fünf AktivistInnen, die nach der Räumung der Baumbesetzung gegen die A100 vor Gericht gezerrt werden sollen, erhalten weitere Unterstützung. Nach dem Aktionsbündnis A100 stoppen! hat sich heute auch Robin Wood in einer Pressemitteilung für die Rücknahme der Strafanträge gegen die fünf ausgesprochen. Dort wird richtig festgestellt, dass die Strafanträge aus Müllers Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Menschen einschüchtern sollen, die sich gegen die A100 wehren. Ihre Rücknahme hätte eine sofortige Einstellung des Strafverfahrens zu Folge. Angesichts seiner Kandidatur für das Amt des regierenden Bürgermeisters heißt es kurz und bündig: „Michael Müller muss jetzt Farbe bekennen, ob er auf die Kriminalisierung sozialer Bewegungen setzt“.
Bereits vor zwei Wochen haben sich die Grünen-Abgeordneten Harald Moritz und Dirk Behrendt in einem Brief an Senator Müller für die Rücknahme der Strafanträge ausgesprochen. Dort wird die Besetzung gegen die A100 als eine „symbolische Aktion des zivilen Ungehorsams, die keine Strafverfolgung erfordert“ bezeichnet.

Robin Wood verweist außerdem auf die Situation der MieterInnen in den zum Abriss für die A100 vorgesehenen Wohnhäuser Beermannstraße 20 und 22. Obwohl bezahlbarer Wohnraum in Berlin immer knapper wird, wurden dort in den vergangenen Monaten zahlreiche Wohnungen entmietet. Sie werden mit hochwertigen Schließanlagen gegen mögliche Besetzungen geschützt. Gleichzeitig erhalten die ausziehenden MieterInnen keinen Euro Zuschuss für ihre künftig höheren Mietkosten. Die verbleibenden BewohnerInnen erleben psychischen Druck durch die für sie zuständige Mitarbeiterin in Müllers Senatsverwaltung. Auch den KleingärtnerInnen am Ende der Beermannstraße wurde bereits gekündigt.
In Zukunft wird es sicherlich weitere Protestaktionen gegen diesen unhaltbaren Zustand geben. Gerade in dieser Situation sollten die Einschüchterungsversuche aus Müllers Senatsverwaltung nicht hingenommen werden!

Strafverfahren! Senatsverwaltung: A100-GegnerInnen sind Kriminelle.

Prozesse Berlin
Anfang Februar rückte eine Großaufgebot der Polizei an, um die Baumbesetzung gegen die A100 zu räumen. Über ein Jahr lang war die Protestpappel ein Ort des Austausch und des Widerstands gewesen, der die öffentliche Debatte über die fatalen Folgen der Autobahnverlängerung am Laufen hielt. Nun rückten mehrere Hundertschaften, die Hundestaffel und diverse Spezialeinheiten an, um dem ein Ende zu machen. Nachdem so mit polizeilichen Zwangsmitteln die Trasse des umstrittenen Großprojekts geräumt wurde, drohen nun mehreren Personen Strafverfahren. Treibende Kraft dahinter ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Fünf Personen haben Strafbefehle wegen Hausfriedensbruch zu je 30 Tagessätzen erhalten. Alle haben Einspruch dagegen eingelegt, um sich politisch und juristisch gegen den Vorwurf zu verteidigen. Nun dürfte es in der nächsten Zeit zur Verhandlung am Amtsgericht Tiergarten kommen.

Hausfriedensbruch ist ein sogenanntes reines Antragsdelikt (§ 123 II StGB). Das heißt, die Justiz wird nur dann tätig, wenn der Geschädigte Strafantrag stellt. Der Strafantrag kann jederzeit wieder zurückgenommen werden. Dann wird das Verfahren automatisch eingestellt.
In diesem Fall hat ein Beamter der Senator Müller unterstellten Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Abteilung X – Tiefbau) Strafantrag gestellt. Aus der Tatsache, dass vorher die Polizei zur Räumung des Grundstücks gerufen wurde, folgt keine Pflicht, einen Strafantrag zu stellen. Es ist eine bewusste Entscheidung der Politik, A100-GegnerInnen vor Gericht zu zerren!

Kleingarten-Anlage hinter der Beermannstraße in Berlin-Treptow, die für die verlängerung der Stadtautobahn A100 geopfert werden sollDer Zeitpunkt zu dem das passiert, ist bemerkenswert. In der Beermannstraße 20 und 22 sollen nach dem Willen des Senats fünf Wohnhäuser für die Profite der Bauindustrie und für drei Kilometer Autobahn vernichtet werden. Es wird immer noch versucht, die MieterInnen ohne Entschädigungen aus ihren Wohnungen zu werfen. Das da in einer Stadt wie Berlin, wo die sozialen Gegensätze wachsen und bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird, mit Widerstand zu rechnen ist, liegt auf der Hand. Das bei der Senatsverwaltung Widerstand unerwünscht ist, ist genauso klar. Sind die Strafanträge ein Versuch, engagierte Menschen einzuschüchtern?

Politisch motivierte Einschüchterungskampagnen scheitern, wenn sie politisch beantwortet werden. Gerade jetzt bleibt Protest und Widerstand gegen das Milliardengrab A100 richtig und notwendig. Und es kommt auf Solidarität an, etwa durch Nachfragen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung oder den Besuch des anstehenden Strafprozesses. Der Prozesstermin wird hier veröffentlicht werden, bitte achtet auf Ankündigungen.

Strafantrag zurücknehmen!

Beermannstraße erhalten!

A100 stoppen!